Hausordnung  der  Mittelschule  Neutraubling

Betreten des Schulgebäudes
Stundenwechsel
Freistunden
Pausen
Mittagspause / Mittagsbetreuung / Mittagsspeisung
Beendigung des Unterrichts / Verlassen des Schulgrundstücks
Unfallverhütung und störungsfreier Unterrichtsbetrieb
Garderoben
Bekanntmachungen
Verunreinigungen, Zerstörungen
Essen und Trinken
Lehr- und Lernmittel
Mitbringen  unterrichtsfremder Gegenstände
Alkoholische Getränke / Rauschmittel / Rauchen
Verbot der Verteilung von Druckschriften
Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule
Hausrecht

Das Zusammenleben in einer so großen Schulgemeinschaft bedarf gewisser Regelungen, damit es zum Wohle aller funktioniert. Sie sind in erster Linie dazu da, das Recht des Einzelnen zu schützen und einen geregelten und störungsfreien Unterrichtsablauf zu gewährleisten.
Für einen vernünftigen, rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten jungen Menschen verstehen sich solche Verhaltensnormen eigentlich von selbst. Wenn wir uns alle an die folgenden Übereinkünfte und Vorgaben halten, werden wir sicher gut miteinander auskommen. Dies wünschen wir uns alle von Herzen.

Betreten des Schulgebäudes

Das Schulhaus darf von Schüler/innen erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden, da erst ab diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht beginnt. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Für Schüler/innen, die mit dem Schulbus evtl. früher ankommen, gilt diese Regelung nicht. Für sie steht das Schülercafé mit einer eigenen Aufsicht zur Verfügung. Bei sehr kalter oder regnerischer Witterung darf das Schulgebäude auch vorher betreten werden. Die Schüler warten dann allerdings nur in der Aula. Ein Aufenthalt in Gängen, auf den Toiletten oder gar in Unterrichtsräumen ist nicht gestattet, da hier keine Aufsichtsperson zur Verfügung steht.
Fahrräder werden im Fahrradkeller, Mofas und Motorroller können vor dem Fahrradkeller und auf dem westlichen Parkplatz der Schule gegenüber dem Hallenbad (eigens markierte Fläche) abgestellt werden. Versicherungsschutz bei Diebstahl und Beschädigung besteht nur für die im Fahrradkeller abgestellten Räder.
Das Fahren auf dem Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Zweiräder dürfen daher nur geschoben werden!
Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler in ihre Klassen- bzw. Fachräume, in denen sie die 1. Unterrichtsstunde am Vormittag bzw. Nachmittag verbringen. SchülerInnen, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulhaus frühestens 5 Minuten vor Beginn ihres Unterrichts und warten im Schülercafé bzw. in der Aula bis zum Gongzeichen. Busschüler suchen gleich nach Ankunft das Schülercafé bzw. die Aula auf. 

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Stundenwechsel

Beim Stundenwechsel führen die Klassensprecher/Innen bis zum Eintreffen der Lehrkraft Aufsicht. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Entsteht eine die Sicherheit eines Schülers gefährdende Situation oder werden mit Absicht Gegenstände beschädigt, wendet sich der Klassensprecher unverzüglich an die nächste erreichbare Lehrkraft oder an die Schulleitung. Muss eine Klasse oder Gruppe den Unterrichtsraum wechseln, so geschieht das unter Führung der zuständigen Lehrkraft oder, wenn das nicht möglich ist, unter der Führung des Klassensprechers oder eines geeigneten Schülers.

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Freistunden

Schüler/innen, die eine Freistunde haben, erhalten von ihrem Klassenlehrer einen Raum zugewiesen, in dem sie beaufsichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt grundsätzlich dem Klassenlehrer. Ein Herumsitzen in der Aula oder in einem anderen Raum ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft stellt einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht dar. Im Bedarfsfall wird für Schüler/innen mit Frei- bzw. Randstunden eine Aufsicht durch den Sachaufwandsträger gestellt. In diesen Fällen übernimmt diese Person die Beaufsichtigung der Schüler/innen in Freistunden. Für Fahrschüler/innen mit Wartezeiten bis 13.00 Uhr können Busse eingesetzt bzw. Fahrberechtigungen für den Linienverkehr ausgegeben werden. Eine Wartezeit auf den Bus von bis zu einer Stunde ist zumutbar!

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Pausen

Erste Pause 09.30 - 09.45 Uhr Mittagspause 13.00 - 14.00 Uhr
Zweite Pause 11.15 - 11.30 Uhr Nachmittagspause 15.30 - 15.45 Uhr
Bei günstiger Witterung verbringen die Schüler/innen die Pausen auf dem Pausenhof, bei ungünstigem Wetter im Haus.
Während der Pausen bleiben die Klassen- und Fachräume verschlossen
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Mittagspause / Mittagsbetreuung / Mittagsspeisung

Während der Mittagspause können sich die auswärtigen Schüler/innen im Fahrschülerraum bzw.  dem Raum für Mittagsbetreuung oder in der Eingangshalle aufhalten. Sie werden hier beaufsichtigt bzw. betreut. Mittagsspeisung wird nur bei entsprechender Nachfrage angeboten und im "Schülercafé" eingenommen.
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Beendigung des Unterrichts / Verlassen des Schulgrundstücks

An allen Tagen, an denen der Boden in den Klassenräumen gereinigt wird, stellen die Schüler/innen die Stühle auf die Tische. Unrat (Papierschnipsel etc.) wird von den Schüler/innen vor Verlassen des Raumes entfernt. Bitte gut lüften und anschließend Fenster und Türen schließen.
Die Fahrschüler/innen warten bei günstiger Witterung auf dem Pausenhof (wegen Unfallgefahr nicht auf dem Bürgersteig!), bei ungünstiger Witterung in der Eingangshalle bzw. im Schülercafé auf ihren Bus. Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes während der Wartezeit auf den Bus ist aus Gründen des Versicherungsschutzes nicht erlaubt. Der Busaufsicht und den Schülerlots/innen ist unbedingt Folge zu leisten.
Neutraublinger Schüler/innen haben nach Beendigung des Unterrichts das Schulgelände umgehend zu verlassen.
Ein Verlassen des Schulgrundstücks während des Unterrichts und in den Pausen ist keinesfalls gestattet und wird mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet.
Der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich nicht gestattet!
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Unfallverhütung und störungsfreier Unterrichtsbetrieb

Alle Personen, die sich auf dem Schulgrundstück, im Schulhaus, in der Turnhalle oder auf den zur Schule gehörenden Freisportanlagen befinden, haben ihr Verhalten so einzurichten, dass niemand gefährdet und der Unterricht nicht gestört wird!

Deshalb:   Bitte wegen hoher Unfallgefahr .....  

nicht schreien !
nicht lärmen !
nicht herumtollen !    im Winter nicht mit Schneebällen werfen ! sich nicht aus den Fenstern beugen !
nicht auf den Fensterbänken sitzen !
nicht auf den  Mauern im Pausenhof herumklettern ! (hohe Unfallgefahr)
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Garderoben

Die Schüler/innen legen ihre Überbekleidung an den für die jeweilige Klasse vorgesehenen Plätzen ab. Insbesondere Mäntel, Anoraks und Regenbekleidung dürfen nicht in den Klassenräumen aufbewahrt werden! An der Garderobe abgelegte Kleidung ist versichert.
Wertsachen sollten zu Hause gelassen werden. Bei Verlust und Diebstahl besteht keine Haftung!
Bei Diebstahl oder Beschädigung eines Kleidungsstücks erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag  im Sekretariat ein Schadensformular .
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Bekanntmachungen

am schwarzen Brett und an der Tafel im Erdgeschoss sind bitte täglich zu beachten!

Verunreinigungen, Zerstörungen

Alle Beteiligten sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände sowie für die Sauberkeit des Schulgebäudes, des Schulgrundstücks und der sonstigen, im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchten Einrichtungen verantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen (insbesondere durch Kaugummis,  Aufkleber oder durch Beschriften und Beschmieren) - auch auf den Toiletten - verpflichten zum Schadenersatz und ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.
Es dürfen auch keine schuleigenen Geräte, es sei denn mit ausdrücklichem Auftrag einer Lehrkraft und nur unter nur ihrer Anwesenheit, bedient werden.
Aller Abfall ist sortiert in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen!

Essen und Trinken

Mitgebrachtes Essen und von zu Hause mitgenommene Getränke dürfen nur in der Schultasche aufbewahrt werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass insbesondere Bücher nicht durch austretende Flüssigkeiten bzw. durch Speisereste beschmutzt werden! Mineralwasser und ungesüßte Getränke dürfen nur vor Unterrichtsbeginn, während des Stundenwechsels, in den Pausen und nach Unterrichtsschluss getrunken werden, nicht jedoch während des Unterrichts.
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Lehr- und Lernmittel

sind äußerst pfleglich zu behandeln. Beschädigte Bücher müssen zu ihrem Zeitwert ersetzt werden. Für Beschädigungen aller Art haftet der Schüler/die Schülerin !
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Mitbringen  unterrichtsfremder Gegenstände

Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder die Ordnung und Sicherheit in der Schule stören können, ist den Schüler/innen nicht erlaubt (z.B. Tiere, Waffen, Messer, Feuerzeuge, Walkman, Musik- und Videokassetten, Zigaretten und dgl.)! Solche Gegenstände können den Schülern weggenommen und sichergestellt werden. Dazu gehören auch Rollerblades, Skateboards u. dgl.. Sie dürfen nicht in Unterrichtsräumen eingestellt werden!
Handys sind wegzuschließen und auszuschalten. Ihr Gebrauch während des Unterrichts ist keinesfalls gestattet!
Das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art ist aus Gründen des Anstandes und des guten Benehmens innerhalb des Schulhauses nicht erlaubt!
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Alkoholische Getränke / Rauschmittel / Rauchen

Der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sowie das Rauchen ist den Schüler/innen (auch denen, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben) weder auf dem Schulgrundstück noch auf den Freisportanlagen erlaubt. Dieses Verbot gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Schullandheim -, Jugendherbergsaufenthalte, usw.).
Eine Missachtung wird mit Ordnungsmaßnahmen belegt und zieht u. U. auch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz nach sich!
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Verbot der Verteilung von Druckschriften

An Schüler/innen dürfen Druckschriften von Schüler/innen oder anderen Personen nur nach Genehmigung durch den Schulleiter verteilt werden. Auch sind Werbung, das Verteilen von Waren und die Durchführung unangemeldeter Sammlungen oder Befragungen unzulässig. Das Presserecht in schulischen Angelegenheiten liegt alleine beim Schulleiter!
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Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule

Für das Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers/einer Schülerin bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
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Hausrecht

Dem Schulleiter obliegt das Hausrecht!
Neutraubling, im September 2006

gezeichnet Anton Mangelkramer, Schulleiter
gezeichnet Sandro Lui; Elternbeiratsvorsitzender
gezeichnet Halil Savasci, 1. Schülersprecher

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