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Hausordnung der Mittelschule Neutraubling |
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Betreten des Schulgebäudes Stundenwechsel Freistunden Pausen Mittagspause / Mittagsbetreuung / Mittagsspeisung Beendigung des Unterrichts / Verlassen des Schulgrundstücks Unfallverhütung und störungsfreier Unterrichtsbetrieb Garderoben |
Bekanntmachungen Verunreinigungen, Zerstörungen Essen und Trinken Lehr- und Lernmittel Mitbringen unterrichtsfremder Gegenstände Alkoholische Getränke / Rauschmittel / Rauchen Verbot der Verteilung von Druckschriften Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule Hausrecht |
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Das Zusammenleben in einer so
großen Schulgemeinschaft bedarf gewisser Regelungen, damit es zum Wohle
aller funktioniert. Sie sind in erster Linie dazu da, das Recht des
Einzelnen zu schützen und einen geregelten und störungsfreien
Unterrichtsablauf zu gewährleisten. |
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| Betreten des Schulgebäudes | |||||||
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Das Schulhaus darf von
Schüler/innen erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden,
da erst ab diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht beginnt. Dies gilt auch
für den Nachmittagsunterricht. Für Schüler/innen, die mit dem Schulbus
evtl. früher ankommen, gilt diese Regelung nicht. Für sie steht das
Schülercafé mit einer eigenen Aufsicht zur Verfügung. Bei sehr kalter
oder regnerischer Witterung darf das Schulgebäude auch vorher betreten
werden. Die Schüler warten dann allerdings nur in der Aula.
Ein Aufenthalt in Gängen, auf den Toiletten oder gar in
Unterrichtsräumen ist nicht gestattet, da hier keine Aufsichtsperson
zur Verfügung steht. |
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| Beim Stundenwechsel führen die Klassensprecher/Innen bis zum Eintreffen der Lehrkraft Aufsicht. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Entsteht eine die Sicherheit eines Schülers gefährdende Situation oder werden mit Absicht Gegenstände beschädigt, wendet sich der Klassensprecher unverzüglich an die nächste erreichbare Lehrkraft oder an die Schulleitung. Muss eine Klasse oder Gruppe den Unterrichtsraum wechseln, so geschieht das unter Führung der zuständigen Lehrkraft oder, wenn das nicht möglich ist, unter der Führung des Klassensprechers oder eines geeigneten Schülers. | |||||||
| Schüler/innen, die eine Freistunde haben, erhalten von ihrem Klassenlehrer einen Raum zugewiesen, in dem sie beaufsichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt grundsätzlich dem Klassenlehrer. Ein Herumsitzen in der Aula oder in einem anderen Raum ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft stellt einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht dar. Im Bedarfsfall wird für Schüler/innen mit Frei- bzw. Randstunden eine Aufsicht durch den Sachaufwandsträger gestellt. In diesen Fällen übernimmt diese Person die Beaufsichtigung der Schüler/innen in Freistunden. Für Fahrschüler/innen mit Wartezeiten bis 13.00 Uhr können Busse eingesetzt bzw. Fahrberechtigungen für den Linienverkehr ausgegeben werden. Eine Wartezeit auf den Bus von bis zu einer Stunde ist zumutbar! | |||||||
| Erste Pause | 09.30 - 09.45 Uhr | Mittagspause | 13.00 - 14.00 Uhr | ||||
| Zweite Pause | 11.15 - 11.30 Uhr | Nachmittagspause | 15.30 - 15.45 Uhr | ||||
| Bei günstiger Witterung
verbringen die Schüler/innen die Pausen auf dem Pausenhof, bei
ungünstigem Wetter im Haus. Während der Pausen bleiben die Klassen- und Fachräume verschlossen |
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| Während der Mittagspause können sich die auswärtigen Schüler/innen im Fahrschülerraum bzw. dem Raum für Mittagsbetreuung oder in der Eingangshalle aufhalten. Sie werden hier beaufsichtigt bzw. betreut. Mittagsspeisung wird nur bei entsprechender Nachfrage angeboten und im "Schülercafé" eingenommen. | |||||||
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| An allen Tagen, an denen der Boden in
den Klassenräumen gereinigt wird, stellen die Schüler/innen die Stühle auf die
Tische. Unrat (Papierschnipsel etc.) wird von den Schüler/innen vor Verlassen des
Raumes entfernt. Bitte gut lüften und anschließend Fenster und Türen schließen. Die Fahrschüler/innen warten bei günstiger Witterung auf dem Pausenhof (wegen Unfallgefahr nicht auf dem Bürgersteig!), bei ungünstiger Witterung in der Eingangshalle bzw. im Schülercafé auf ihren Bus. Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes während der Wartezeit auf den Bus ist aus Gründen des Versicherungsschutzes nicht erlaubt. Der Busaufsicht und den Schülerlots/innen ist unbedingt Folge zu leisten. Neutraublinger Schüler/innen haben nach Beendigung des Unterrichts das Schulgelände umgehend zu verlassen. Ein Verlassen des Schulgrundstücks während des Unterrichts und in den Pausen ist keinesfalls gestattet und wird mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich nicht gestattet! |
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Alle Personen, die sich auf dem
Schulgrundstück, im Schulhaus, in der Turnhalle oder auf den zur Schule
gehörenden Freisportanlagen befinden, haben ihr Verhalten so einzurichten, dass
niemand gefährdet und der Unterricht nicht gestört wird! |
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| nicht
schreien ! nicht lärmen ! |
nicht herumtollen ! | im Winter nicht mit Schneebällen werfen ! | sich
nicht aus
den Fenstern beugen ! nicht auf den Fensterbänken sitzen ! |
nicht auf den Mauern im Pausenhof herumklettern ! (hohe Unfallgefahr) | |||
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| Die Schüler/innen legen ihre
Überbekleidung an den für die jeweilige Klasse vorgesehenen Plätzen ab.
Insbesondere Mäntel, Anoraks und Regenbekleidung dürfen nicht in den
Klassenräumen aufbewahrt werden! An der Garderobe abgelegte Kleidung ist
versichert. Wertsachen sollten zu Hause gelassen werden. Bei Verlust und Diebstahl besteht keine Haftung! Bei Diebstahl oder Beschädigung eines Kleidungsstücks erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag im Sekretariat ein Schadensformular . |
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| am schwarzen Brett und an der Tafel im Erdgeschoss sind bitte täglich zu beachten! | |||||||
| Alle Beteiligten sind für die
pflegliche Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände sowie für
die Sauberkeit des Schulgebäudes, des Schulgrundstücks und der sonstigen,
im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchten Einrichtungen verantwortlich.
Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen (insbesondere durch
Kaugummis, Aufkleber oder durch Beschriften und Beschmieren) - auch auf den
Toiletten - verpflichten zum Schadenersatz und ziehen
Ordnungsmaßnahmen nach sich. Es dürfen auch keine schuleigenen Geräte, es sei denn mit ausdrücklichem Auftrag einer Lehrkraft und nur unter nur ihrer Anwesenheit, bedient werden. Aller Abfall ist sortiert in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen! |
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| Mitgebrachtes Essen und von zu Hause mitgenommene Getränke dürfen nur in der Schultasche aufbewahrt werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass insbesondere Bücher nicht durch austretende Flüssigkeiten bzw. durch Speisereste beschmutzt werden! Mineralwasser und ungesüßte Getränke dürfen nur vor Unterrichtsbeginn, während des Stundenwechsels, in den Pausen und nach Unterrichtsschluss getrunken werden, nicht jedoch während des Unterrichts. | |||||||
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| sind äußerst pfleglich zu behandeln. Beschädigte Bücher müssen zu ihrem Zeitwert ersetzt werden. Für Beschädigungen aller Art haftet der Schüler/die Schülerin ! | |||||||
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| Das Mitbringen von unterrichtsfremden
Gegenständen, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder die Ordnung und
Sicherheit in der Schule stören können, ist den Schüler/innen nicht erlaubt (z.B.
Tiere, Waffen, Messer, Feuerzeuge, Walkman, Musik- und Videokassetten,
Zigaretten und dgl.)! Solche Gegenstände können den Schülern weggenommen und
sichergestellt werden. Dazu gehören auch Rollerblades, Skateboards u. dgl.. Sie
dürfen nicht in Unterrichtsräumen eingestellt werden! Handys sind wegzuschließen und auszuschalten. Ihr Gebrauch während des Unterrichts ist keinesfalls gestattet! Das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art ist aus Gründen des Anstandes und des guten Benehmens innerhalb des Schulhauses nicht erlaubt! |
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| Der Genuss alkoholischer Getränke und
sonstiger Rauschmittel sowie das Rauchen ist den Schüler/innen (auch denen, die
das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben) weder auf dem Schulgrundstück noch
auf den Freisportanlagen erlaubt. Dieses Verbot gilt auch für alle schulischen
Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Schullandheim -, Jugendherbergsaufenthalte,
usw.). Eine Missachtung wird mit Ordnungsmaßnahmen belegt und zieht u. U. auch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz nach sich! |
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| An Schüler/innen dürfen Druckschriften von Schüler/innen oder anderen Personen nur nach Genehmigung durch den Schulleiter verteilt werden. Auch sind Werbung, das Verteilen von Waren und die Durchführung unangemeldeter Sammlungen oder Befragungen unzulässig. Das Presserecht in schulischen Angelegenheiten liegt alleine beim Schulleiter! | |||||||
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| Für das Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers/einer Schülerin bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen. | |||||||
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Dem Schulleiter obliegt das
Hausrecht! |
gezeichnet Anton Mangelkramer,
Schulleiter |
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