|
Hausordnung der Mittelschule Neutraubling |
|
|
|
|
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Das Zusammenleben in einer so großen
Schulgemeinschaft bedarf gewisser Regelungen, damit es zum Wohle aller
funktioniert. Sie sind in erster Linie dazu da, das Recht des Einzelnen
zu schützen und einen geregelten und störungsfreien Unterrichtsablauf zu
gewährleisten. |
|
| Betreten des Schulgebäudes | |
|
Aus Sicherheitsgründen müssen die von den Schülerlotsen gesicherten Überwege vor dem Schulgelände benutzt werden. Den Anweisungen der Lotsen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Schulgebäude darf aus Gründen der Sicherheit von SchülerInnen nur über den Schulhof, keinesfalls über den Lehrerparkplatz betreten werden. Das Schulhaus darf von SchülerInnen erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden, da erst ab diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht beginnt. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Für SchülerInnen, die mit dem Schulbus evtl. früher ankommen, gilt diese Regelung nicht. Für sie steht das Schülercafé mit einer eigenen Aufsicht zur Verfügung. Bei sehr kalter oder regnerischer Witterung darf das Schulgebäude auch vorher betreten werden. Die Schüler warten dann allerdings nur in der Aula. Ein Aufenthalt in Gängen oder gar in Unterrichtsräumen ist nicht gestattet, da hier keine Aufsichtsperson zur Verfügung steht. Fahrräder werden in der Fahrradeinstelle, Mofas und Motorroller können vor der Fahrradeinstelle und auf dem westlichen Parkplatz der Schule bzw. beim Hallenbad abgestellt werden. Versicherungsschutz bei Diebstahl und Beschädigung besteht nicht! Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, motorisierten Fahrzeugen, Rollerblades, Skateboards, Rollschuhen und dgl. auf dem Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Zweiräder dürfen daher nur geschoben werden!
Spätestens 5 Minuten vor
Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler in ihre Klassen- bzw.
Fachräume, in denen sie die 1. Unterrichtsstunde am Vormittag bzw.
Nachmittag verbringen. Dies gilt auch für SchülerInnen, die ihr
Frühstück im Schülercafé einnehmen. |
|
| Stundenwechsel | |
| Beim Stundenwechsel führen die KlassensprecherInnen bis zum Eintreffen der Lehrkraft Aufsicht. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Entsteht eine die Sicherheit eines Schülers gefährdende Situation oder werden mit Absicht Gegenstände beschädigt, wendet sich der Klassensprecher unverzüglich an die nächste erreichbare Lehrkraft oder an die Schulleitung. Muss eine Klasse oder Gruppe den Unterrichtsraum wechseln, so geschieht das unter Führung der zuständigen Lehrkraft oder, wenn das nicht möglich ist, unter der Führung des Klassensprechers oder eines geeigneten Schülers. | |
| Freistunden | |
|
SchülerInnen, die eine Freistunde haben, erhalten von ihrem Klassenlehrer einen Raum zugewiesen, in dem sie beaufsichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt grundsätzlich dem Klassenlehrer. Ein Herumsitzen in der Aula oder in einem anderen Raum ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft stellt einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht dar. Im Bedarfsfall wird für SchülerInnen mit Frei- bzw. Randstunden eine Aufsicht durch den Sachaufwandsträger gestellt. In diesen Fällen übernimmt diese Person die Beaufsichtigung der SchülerInnen in Freistunden. Für FahrschülerInnen mit Wartezeiten können Busse eingesetzt bzw. Fahrberechtigungs- scheine für den Linienverkehr ausgegeben werden. Eine Wartezeit auf den Bus von bis zu einer Stunde ist zumutbar! |
|
| Pausen | |
|
Erste Pause: 09.30 - 09.45 Uhr Zweite Pause: 11.15 - 11.30 Uhr Bei günstiger Witterung verbringen die SchülerInnen die Pausen auf dem Pausenhof, bei ungünstigem Wetter im Haus. Während der Pausen bleiben die Klassen- und Fachräume verschlossen. |
|
| Mittagspause / Mittagsspeisung der Ganztagsschüler | |
| Während der Mittagspause können sich die auswärtigen SchülerInnen im Schülercafé oder in der Aula aufhalten. Sie werden hier beaufsichtigt bzw. betreut. Mittagsspeisung wird im Rahmen der Ganztagsschule mit den Aufsicht führenden Lehrkräften in der Mensa im Neubau und bei Bedarf im Schülercafé eingenommen. | |
|
An allen Tagen, an denen der Boden in den Klassenräumen gereinigt wird, schieben die SchülerInnen die Stühle in die Haltevorrichtung der Tische, aus hygienischen Gründen aber keinesfalls mit den Kufen auf die Tische! Unrat (Papierschnipsel etc.) wird von den SchülerInnen vor Verlassen des Raumes entfernt. Bitte gut lüften und anschließend Fenster und Türen schließen. Die FahrschülerInnen warten bei guter Witterung auf dem Pausenhof (wegen Unfallgefahr nicht auf dem Bürgersteig!), bei ungünstiger Witterung in der Eingangshalle auf ihren Bus. Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes während der Wartezeit auf den Bus ist aus Gründen des Versicherungsschutzes nicht erlaubt. Der Busaufsicht und den SchülerlotsInnen ist unbedingt Folge zu leisten. Neutraublinger SchülerInnen haben nach Beendigung des Unterrichts das Schulgelände umgehend zu verlassen Ein Verlassen des Schulgrundstücks während des Unterrichts und in den Pausen ist keinesfalls gestattet und wird mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. |
|
|
Alle Personen, die sich auf dem
Schulgrundstück, im Schulhaus, in der Turnhalle oder auf den zur Schule
gehörenden Freisportanlagen befinden, haben ihr Verhalten so
einzurichten, dass niemand gefährdet und der Unterricht nicht gestört
wird! Bitte - nicht schreien, nicht lärmen! - nicht herumtollen! - im Winter nicht mit Schneebällen werfen! - sich nicht aus den Fenstern beugen, nicht auf den Fensterbänken sitzen! |
|
|
Die SchülerInnen legen ihre
Überbekleidung an den für die jeweilige Klasse vorgesehenen Plätzen ab.
Insbesondere Mäntel, Anoraks und Regenbekleidung dürfen nicht in
den Klassenräumen aufbewahrt werden! An der Garderobe abgelegte Kleidung
ist versichert. Der Diebstahl oder die Beschädigung eines Kleidungsstücks muss von den Erziehungs- berechtigten schriftlich angezeigt werden . |
|
| am schwarzen Brett und an der Tafel im Erdgeschoß sind bitte täglich zu beachten! | |
| Verunreinigungen, Zerstörungen | |
|
Alle Beteiligten sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände sowie für die Sauberkeit des Schulgebäudes, des Schulgrundstücks und der sonstigen, im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchten Einrichtungen verantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen (insbesondere durch Kaugummis, Aufkleber oder durch Beschriften und Beschmieren) - auch auf den Toiletten - verpflichten zum Schadenersatz und ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich. Schuleigene Geräte dürfen nur mit ausdrücklichem Auftrag einer Lehrkraft und nur unter deren Aufsicht bedient werden.
Jeglicher Abfall ist sortiert in
die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen! |
|
| Lehr- und Lernmittel | |
| sind äußerst pfleglich zu behandeln. Beschädigte Bücher müssen zu ihrem Zeitwert ersetzt werden. Für Beschädigungen aller Art haftet der Schüler/die Schülerin! | |
| Mitbringen unterrichtsfremder Gegenstände / Kopfbedeckung | |
|
Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder die Ordnung und Sicherheit in der Schule stören können, ist den SchülerInnen nicht erlaubt (z.B. Tiere, Waffen, Messer, Feuerzeuge, MP3-Player und dgl., MusikCDs und DVDs, Zigaretten und dgl.)! Solche Gegenstände werden den SchülerInnen weggenommen und sichergestellt. Dazu gehören auch Rollerblades, Skateboards und dergleichen. Sie dürfen nicht in Unterrichtsräumen eingestellt werden! Handys dürfen optisch und akustisch nicht in Erscheinung treten, ihre Benutzung während des Aufenthalts auf dem Schulgelände ist keinesfalls gestattet! Im Notfall darf ein Handy nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft benutzt werden. Das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art ist aus Gründen des Anstandes und des guten Benehmens innerhalb des Schulhauses nicht erlaubt! (Ausnahme: Religiöse Gründe muslimischer Mädchen |
|
| Der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sowie das Rauchen ist den SchülerInnen auf dem Schulgrundstück und auch auf den Freisportanlagen untersagt. Dieses Verbot gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Schullandheim -, Jugendherbergsaufenthalte, usw.). Eine Missachtung wird mit Ordnungsmaßnahmen belegt und zieht u.U. auch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz nach sich! | |
| Verbot der Verteilung von Druckschriften | |
|
An SchülerInnen dürfen
Druckschriften von SchülerInnen oder anderen Personen nur nach
Genehmigung durch den Schulleiter verteilt werden. Auch sind Werbung,
das Verteilen von Waren und die Durchführung unangemeldeter Sammlungen
oder Befragungen unzulässig. Das Presserecht in schulischen Angelegenheiten obliegt alleine dem Schulleiter! |
|
| Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule | |
| Für das Verhalten der SchülerInnen außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers/einer Schülerin bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen. | |
| Hausrecht | |
|
Dem Schulleiter obliegt das Hausrecht! |
|
|
Neutraubling, im September 2010 gez. Anton Mangelkramer gez. Ute Hausladen gez. ----------------------------------- --------------------------------- -------------------------------- Schulleiter EB - Vorsitzende 1. Schülersprecher(in) |
|
| top | |